Wie viel zahle ich als Selbstständiger (OSVČ) an Steuern und Abgaben?

Wenn Sie sich entscheiden, als OSVČ selbstständig zu arbeiten, sind Sie verpflichtet, drei wesentliche Abgaben zu leisten: Einkommensteuer, Sozialversicherungsbeiträge und Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung. Der Gesamtbetrag, den Sie jährlich zahlen, hängt von Ihrem Einkommen, den geltend gemachten Ausgaben sowie den Steuerrabatten und Abzügen ab, die Sie nutzen können. In diesem Artikel zeigen wir Ihnen die genaue Berechnungsmethode und anhand praxisnaher Beispiele für verschiedene Einkommenshöhen erfahren Sie, wie viel Sie dem Staat tatsächlich abführen.
Alle Angaben in diesem Artikel entsprechen der für 2026 geltenden Gesetzgebung und basieren auf offiziellen Quellen der Finanzverwaltung der Tschechischen Republik, der Tschechischen Sozialversicherungsanstalt und der Allgemeinen Krankenversicherung.
Die drei Säulen der Abgaben für OSVČ
Als Gewerbetreibender leisten Sie drei separate Zahlungen. Jede wird anders berechnet und hat einen anderen Empfänger:
📊Übersicht der drei wichtigsten Abgaben für OSVČ im Jahr 2026
Die monatlichen Mindestabgaben für OSVČ mit Haupttätigkeit betragen im Jahr 2026 insgesamt 9.026 Kč (5.720 Kč Sozialversicherung + 3.306 Kč Krankenversicherung). Das gilt auch in Monaten, in denen Sie nichts verdienen.
Änderung 2026: deutlicher Anstieg der Mindestvorauszahlungen
Im Jahr 2026 kam es zu einem sprunghaften Anstieg der Mindestvorauszahlungen für die Sozialversicherung. Der Grund liegt in der Erhöhung der Mindestbemessungsgrundlage von 35 % auf 40 % des Durchschnittslohns (48.967 Kč). Die monatliche Mindestvorauszahlung für die Sozialversicherung stieg von 4.759 Kč auf 5.720 Kč, also um 961 Kč. Die Mindestvorauszahlung für die Krankenversicherung stieg von 2.968 Kč auf 3.306 Kč (ein Anstieg um 338 Kč).
Insgesamt zahlen Selbstständige, die Mindestvorauszahlungen leisten, gegenüber 2025 1.299 Kč mehr pro Monat, also 15.588 Kč mehr pro Jahr.
Wie wird die Einkommensteuer für OSVČ berechnet?
Die Berechnung der Einkommensteuer ist der grundlegende erste Schritt. Gehen wir ihn von Anfang an durch.
📋Schritt-für-Schritt-Berechnung der Einkommensteuer
Einkommensteuersätze 2026
Im Jahr 2026 gilt für natürliche Personen eine progressive Besteuerung mit zwei Steuersätzen:
- 15 % – auf die Bemessungsgrundlage bis 1.762.812 Kč (36-faches des Durchschnittslohns)
- 23 % – auf den Teil der Bemessungsgrundlage, der 1.762.812 Kč übersteigt
Die Grenze für den höheren Steuersatz wurde gegenüber 2025 von 1.676.052 Kč auf 1.762.812 Kč angehoben – eine Folge des Anstiegs des Durchschnittslohns, auf dessen Basis diese Grenze berechnet wird.
Steuerrabatte im Jahr 2026
📊Übersicht der Steuerrabatte für OSVČ im Jahr 2026
Steuervergünstigung für Kinder
- 1. Kind: 15.204 Kč jährlich
- 2. Kind: 22.320 Kč jährlich
- 3. und jedes weitere Kind: 27.840 Kč jährlich
- Bei einem Kind mit ZTP/P-Ausweis verdoppelt sich der Betrag
Abgeschaffte Rabatte – Vorsicht bei älteren Informationen
Seit 2024 sind der Studentenrabatt (4.020 Kč) und der Kindergartenrabatt (Rabatt für die Unterbringung von Kindern) dauerhaft abgeschafft. Im Internet kursieren nach wie vor veraltete Artikel, die diese Rabatte noch aufführen. Für das Jahr 2026 können sie nicht mehr geltend gemacht werden.
Wie wird die Sozialversicherung berechnet?
Die Sozialversicherung (genauer: der Beitrag zur Rentenversicherung und zur staatlichen Beschäftigungspolitik) wird als 29,2 % der Bemessungsgrundlage berechnet.
Bemessungsgrundlage
Die Bemessungsgrundlage für die Sozialversicherung beträgt 50 % der Steuerbemessungsgrundlage (Einnahmen minus Ausgaben). Im Jahr 2026 gelten folgende Schlüsseldaten gemäß ČSSZ:
- Durchschnittslohn: 48.967 Kč
- Mindestbemessungsgrundlage (Haupttätigkeit): 19.587 Kč/Monat (40 % des Durchschnittslohns)
- Mindestbemessungsgrundlage (Nebentätigkeit): 5.387 Kč/Monat (11 % des Durchschnittslohns)
- Mindestvorauszahlung Haupttätigkeit: 5.720 Kč/Monat
- Mindestvorauszahlung Nebentätigkeit: 1.574 Kč/Monat
- Höchstbemessungsgrundlage: 48-facher Durchschnittslohn = 2.350.416 Kč/Jahr
Sondersatz für neu gegründete OSVČ
Eine OSVČ, die im Jahr 2026 eine selbstständige Haupttätigkeit aufgenommen hat und diese in den vergangenen 20 Jahren nicht ausgeübt hat, hat eine Mindestbemessungsgrundlage von nur 12.242 Kč/Monat (25 % des Durchschnittslohns) und eine Mindestvorauszahlung von 3.575 Kč/Monat. Diese Erleichterung gilt für die ersten 3 Jahre der selbstständigen Tätigkeit.
Fälligkeit der Vorauszahlungen auf die Sozialversicherung
Die Vorauszahlungen sind vom 1. bis zum letzten Tag des Kalendermonats zu entrichten, für den sie gezahlt werden. Die Vorauszahlung für Januar 2026 ist also vom 1. 1. bis 31. 1. 2026 fällig.
Wie wird die Krankenversicherung berechnet?
Die Krankenversicherung berechnet sich als 13,5 % der Bemessungsgrundlage. Die Bemessungsgrundlage beträgt ebenfalls 50 % des Gewinns (Einnahmen minus Ausgaben).
Wichtige Eckdaten für 2026 gemäß VZP:
- Mindestbemessungsgrundlage: 24.483,50 Kč/Monat (50 % des Durchschnittslohns)
- Mindestvorauszahlung: 3.306 Kč/Monat
- Höchstbemessungsgrundlage: unbegrenzt (seit 2013 abgeschafft)
Fälligkeit der Vorauszahlungen auf die Krankenversicherung
Die Vorauszahlungen sind vom 1. Tag des Kalendermonats, für den sie geleistet werden, bis zum 8. Tag des Folgemonats fällig. Die Vorauszahlung für Januar 2026 ist also spätestens am 8. Februar 2026 fällig.
Gesamtabgaben: Beispiele für verschiedene Einkommenshöhen
Nun zeigen wir eine vollständige Berechnung anhand konkreter Beispiele. Vorausgesetzt wird eine OSVČ mit Haupttätigkeit, pauschalen Ausgaben von 60 % (freies Gewerbe), ohne weitere Einkünfte, mit Geltendmachung des Grundfreibetrags.
Beispiel 1: Jahreseinnahmen 500.000 Kč
OSVČ mit Einnahmen von 500.000 Kč – freies Gewerbe (60 %)
| Posten | Berechnung | Betrag | |---------|---------|--------| | Einnahmen | | 500.000 Kč | | Pauschale Ausgaben 60 % | 500.000 × 0,60 | 300.000 Kč | | Bemessungsgrundlage (Gewinn) | 500.000 − 300.000 | 200.000 Kč | | Steuer 15 % | 200.000 × 0,15 | 30.000 Kč | | Grundfreibetrag | | −30.840 Kč | | Steuer nach Rabatt | | 0 Kč | | --- | --- | --- | | Bemessungsgrundlage Sozialversicherung | 200.000 × 0,50 | 100.000 Kč | | Sozialversicherung 29,2 % | Mindestjahresbetrag (5.720 × 12) | 68.640 Kč | | Bemessungsgrundlage Krankenversicherung | 200.000 × 0,50 | 100.000 Kč | | Krankenversicherung 13,5 % | Mindestjahresbetrag (3.306 × 12) | 39.672 Kč | | --- | --- | --- | | Gesamtjahresabgaben | | 108.312 Kč | | Nettoeinkommen nach Abgaben | 500.000 − 108.312 | 391.688 Kč | | Effektive Steuerquote | | 21,7 % |
Hinweis: Bei einem Gewinn von 200.000 Kč liegt die berechnete Bemessungsgrundlage (8.333 Kč/Monat) unter dem Minimum, daher werden Mindestvorauszahlungen geleistet.
Beispiel 2: Jahreseinnahmen 1.000.000 Kč
OSVČ mit Einnahmen von 1.000.000 Kč – freies Gewerbe (60 %)
| Posten | Berechnung | Betrag | |---------|---------|--------| | Einnahmen | | 1.000.000 Kč | | Pauschale Ausgaben 60 % | 1.000.000 × 0,60 | 600.000 Kč | | Bemessungsgrundlage (Gewinn) | 1.000.000 − 600.000 | 400.000 Kč | | Steuer 15 % | 400.000 × 0,15 | 60.000 Kč | | Grundfreibetrag | | −30.840 Kč | | Steuer nach Rabatt | | 29.160 Kč | | --- | --- | --- | | Bemessungsgrundlage Sozialversicherung | 400.000 × 0,50 | 200.000 Kč | | Monatliche Bemessungsgrundlage SV | 200.000 ÷ 12 | 16.667 Kč | | Sozialversicherung 29,2 % | Minimum (16.667 < 19.587) → 5.720 × 12 | 68.640 Kč | | Bemessungsgrundlage Krankenversicherung | 200.000 Kč | 200.000 Kč | | Monatliche Bemessungsgrundlage KV | 200.000 ÷ 12 | 16.667 Kč | | Krankenversicherung 13,5 % | Minimum (16.667 < 24.484) → 3.306 × 12 | 39.672 Kč | | --- | --- | --- | | Gesamtjahresabgaben | | 137.472 Kč | | Nettoeinkommen nach Abgaben | 1.000.000 − 137.472 | 862.528 Kč | | Effektive Steuerquote | | 13,7 % |
Beispiel 3: Jahreseinnahmen 1.500.000 Kč
OSVČ mit Einnahmen von 1.500.000 Kč – freies Gewerbe (60 %)
| Posten | Berechnung | Betrag | |---------|---------|--------| | Einnahmen | | 1.500.000 Kč | | Pauschale Ausgaben 60 % | 1.500.000 × 0,60 | 900.000 Kč | | Bemessungsgrundlage (Gewinn) | 1.500.000 − 900.000 | 600.000 Kč | | Steuer 15 % | 600.000 × 0,15 | 90.000 Kč | | Grundfreibetrag | | −30.840 Kč | | Steuer nach Rabatt | | 59.160 Kč | | --- | --- | --- | | Bemessungsgrundlage Sozialversicherung | 600.000 × 0,50 | 300.000 Kč | | Monatliche Bemessungsgrundlage SV | 300.000 ÷ 12 | 25.000 Kč | | Sozialversicherung 29,2 % | 300.000 × 0,292 | 87.600 Kč | | Bemessungsgrundlage Krankenversicherung | 300.000 Kč | 300.000 Kč | | Monatliche Bemessungsgrundlage KV | 300.000 ÷ 12 | 25.000 Kč | | Krankenversicherung 13,5 % | 300.000 × 0,135 | 40.500 Kč | | --- | --- | --- | | Gesamtjahresabgaben | | 187.260 Kč | | Nettoeinkommen nach Abgaben | 1.500.000 − 187.260 | 1.312.740 Kč | | Effektive Steuerquote | | 12,5 % |
Beispiel 4: Jahreseinnahmen 2.500.000 Kč
OSVČ mit Einnahmen von 2.500.000 Kč – freies Gewerbe (60 %)
| Posten | Berechnung | Betrag | |---------|---------|--------| | Einnahmen | | 2.500.000 Kč | | Pauschale Ausgaben 60 % | Obergrenze 1.200.000 Kč | 1.200.000 Kč | | Bemessungsgrundlage (Gewinn) | 2.500.000 − 1.200.000 | 1.300.000 Kč | | Steuer 15 % | 1.300.000 × 0,15 | 195.000 Kč | | Grundfreibetrag | | −30.840 Kč | | Steuer nach Rabatt | | 164.160 Kč | | --- | --- | --- | | Bemessungsgrundlage Sozialversicherung | 1.300.000 × 0,50 | 650.000 Kč | | Monatliche Bemessungsgrundlage SV | 650.000 ÷ 12 | 54.167 Kč | | Sozialversicherung 29,2 % | 650.000 × 0,292 | 189.800 Kč | | Bemessungsgrundlage Krankenversicherung | 650.000 Kč | 650.000 Kč | | Krankenversicherung 13,5 % | 650.000 × 0,135 | 87.750 Kč | | --- | --- | --- | | Gesamtjahresabgaben | | 441.710 Kč | | Nettoeinkommen nach Abgaben | 2.500.000 − 441.710 | 2.058.290 Kč | | Effektive Steuerquote | | 17,7 % |
Hinweis: Bei den pauschalen Ausgaben wurde die Obergrenze von 1.200.000 Kč angewendet, da 60 % von 2.500.000 = 1.500.000 > Limit.
Beispiel 5: Jahreseinnahmen 3.000.000 Kč (23 %-Satz greift)
OSVČ mit Einnahmen von 3.000.000 Kč – tatsächliche Ausgaben 900.000 Kč
| Posten | Berechnung | Betrag | |---------|---------|--------| | Einnahmen | | 3.000.000 Kč | | Tatsächliche Ausgaben | | 900.000 Kč | | Bemessungsgrundlage (Gewinn) | 3.000.000 − 900.000 | 2.100.000 Kč | | Steuer 15 % (bis 1.762.812 Kč) | 1.762.812 × 0,15 | 264.422 Kč | | Steuer 23 % (über 1.762.812 Kč) | 337.188 × 0,23 | 77.553 Kč | | Steuer gesamt | | 341.975 Kč | | Grundfreibetrag | | −30.840 Kč | | Steuer nach Rabatt | | 311.135 Kč | | --- | --- | --- | | Bemessungsgrundlage Sozialversicherung | 2.100.000 × 0,50 | 1.050.000 Kč | | Sozialversicherung 29,2 % | 1.050.000 × 0,292 | 306.600 Kč | | Bemessungsgrundlage Krankenversicherung | 1.050.000 Kč | 1.050.000 Kč | | Krankenversicherung 13,5 % | 1.050.000 × 0,135 | 141.750 Kč | | --- | --- | --- | | Gesamtjahresabgaben | | 759.485 Kč | | Nettoeinkommen nach Abgaben | 3.000.000 − 900.000 − 759.485 | 1.340.515 Kč | | Effektive Steuerquote auf Einnahmen | | 25,3 % |
Hinweis: Bei einem so hohen Gewinn (2.100.000 Kč) greift der progressive Steuersatz von 23 % auf den Teil, der 1.762.812 Kč übersteigt.
Übersichtstabelle: Abgaben nach Einkommenshöhe
📊Gesamte Jahresabgaben für OSVČ nach Einkommenshöhe (freies Gewerbe, pauschale Ausgaben 60 %)
Interessanter Trend
Die effektive Steuerquote verläuft U-förmig. Bei niedrigen Einkommen ist sie aufgrund der Mindestvorauszahlungen relativ hoch – diese fallen unabhängig vom Gewinn an. Im Einkommensbereich von 1.000.000 bis 1.500.000 Kč ist sie am niedrigsten (rund 12–13 %). Bei höheren Einkommen steigt sie wieder, bedingt durch die Obergrenzen bei den pauschalen Ausgaben und den progressiven Steuersatz.
Vorauszahlungen vs. Jahresabrechnung
Als OSVČ zahlen Sie nicht die gesamte Steuer auf einmal. Im Laufe des Jahres leisten Sie Vorauszahlungen, und nach Abgabe der Steuererklärung sowie der Übersichten erfolgt die jährliche Abrechnung.
Vorauszahlungen auf die Einkommensteuer
Die Höhe der Einkommensteuervorauszahlungen richtet sich nach der zuletzt bekannten Steuerpflicht:
- Steuer bis 30.000 Kč – keine Vorauszahlungen
- Steuer 30.001 – 150.000 Kč – Vorauszahlungen halbjährlich (15. 6. und 15. 12.), jeweils 40 % der zuletzt bekannten Steuerpflicht
- Steuer über 150.000 Kč – Vorauszahlungen vierteljährlich (15. 3., 15. 6., 15. 9. und 15. 12.), jeweils 25 % der zuletzt bekannten Steuerpflicht
Vorauszahlungen auf Versicherungsbeiträge
Die Vorauszahlungen auf Sozial- und Krankenversicherung zahlen Sie monatlich. Ihre Höhe ergibt sich aus dem zuletzt eingereichten Einnahmen- und Ausgabenübersicht. Neue Vorauszahlungen sind ab dem Monat fällig, der auf den Monat folgt, in dem Sie den Übersicht eingereicht haben.
📋Jährlicher Abgabenzyklus für OSVČ
Nebentätigkeit: geringere Abg
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