Rechnungsstellung ins Ausland: komplette Checkliste für OSVČ

Immer mehr tschechische Unternehmer bieten Dienstleistungen an oder verkaufen Waren ins Ausland. Ob Sie für einen Kunden in Deutschland arbeiten, nach Österreich verkaufen oder Software in die USA liefern – sobald Sie grenzüberschreitend fakturieren, betreten Sie die Welt spezifischer Regelungen. Eine fehlerhaft ausgestellte Rechnung kann Probleme mit dem Finanzamt, Komplikationen bei der Mehrwertsteuer oder unnötige Verluste durch Wechselkursschwankungen verursachen.
In diesem Artikel finden Sie eine vollständige Anleitung, wie Sie als OSVČ im Jahr 2026 korrekt ins Ausland fakturieren. Wir behandeln die Unterschiede zwischen der Rechnungsstellung innerhalb und außerhalb der EU, erklären den Reverse-Charge-Mechanismus, zeigen die Pflichtangaben einer internationalen Rechnung und erläutern, wann Sie zur identifizierten Person für die Mehrwertsteuer werden.
Für wen ist dieser Artikel gedacht?
Der Artikel richtet sich an tschechische OSVČ (Selbstständige), die ins Ausland fakturieren – sowohl als MwSt.-Zahler als auch als Nicht-MwSt.-Zahler. Die Regeln unterscheiden sich je nachdem, ob Ihr Auftraggeber in der EU oder in einem Drittland (außerhalb der EU) ansässig ist und ob Sie Waren verkaufen oder Dienstleistungen erbringen. Alle diese Varianten werden im Artikel abgedeckt.
Grundlegende Unterscheidung: EU versus Drittländer
Bei der Rechnungsstellung ins Ausland ist es entscheidend zu unterscheiden, wohin genau Sie fakturieren. Die Mehrwertsteuerregeln, Rechnungspflichtangaben und administrativen Verpflichtungen unterscheiden sich grundlegend danach, ob Ihr Auftraggeber innerhalb oder außerhalb der Europäischen Union ansässig ist.
Rechnungsstellung innerhalb der EU
Die Europäische Union funktioniert als einheitlicher Binnenmarkt mit harmonisierten Mehrwertsteuerregeln. Wenn Sie einem Auftraggeber mit Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat (Slowakei, Deutschland, Polen, Frankreich usw.) eine Rechnung ausstellen, gelten die Regeln für innergemeinschaftliche Leistungen. Das bedeutet, dass der Mechanismus der Umkehrung der Steuerschuldnerschaft (Reverse Charge) zur Anwendung kommt – die Pflicht, die Mehrwertsteuer anzumelden und abzuführen, geht auf den Auftraggeber über.
Wichtige Punkte bei der Rechnungsstellung in die EU:
- Dienstleistungen an Unternehmer (B2B): Der Leistungsort liegt im Land des Auftraggebers. Sie stellen die Rechnung ohne MwSt. mit Verweis auf Reverse Charge aus.
- Dienstleistungen an Privatpersonen (B2C): Der Leistungsort liegt in der Regel im Land des Leistungserbringers (also in Tschechien). Sie fakturieren mit tschechischer MwSt.
- Waren an Unternehmer (B2B): Die Lieferung von Waren in einen anderen Mitgliedstaat ist von der MwSt. befreit mit Vorsteuerabzugsrecht, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind (Waren verlassen Tschechien physisch und der Auftraggeber hat eine gültige USt-IdNr.).
- Waren an Privatpersonen (B2C): Es gelten die MwSt.-Regeln des OSS (One Stop Shop) oder eine lokale Registrierung im Land des Auftraggebers.
Rechnungsstellung außerhalb der EU (Drittländer)
Bei der Rechnungsstellung in Länder außerhalb der EU (USA, Großbritannien, Schweiz, Ukraine usw.) gelten abweichende Regeln:
- Dienstleistungen an Unternehmer: Der Leistungsort liegt im Land des Auftraggebers. Die Leistung wird in Tschechien nicht der MwSt. unterworfen.
- Dienstleistungen an Privatpersonen: Dies hängt von der Art der Dienstleistung ab. Bei den meisten Dienstleistungen liegt der Leistungsort in Tschechien, und Sie fakturieren mit tschechischer MwSt.
- Warenexport: Die Ausfuhr von Waren außerhalb der EU ist mit Vorsteuerabzugsrecht von der MwSt. befreit. Sie benötigen Zolldokumente, die bestätigen, dass die Waren das EU-Gebiet verlassen haben.
📊Vergleich: Rechnungsstellung in die EU vs. außerhalb der EU
| Kriterium | Rechnungsstellung in die EU | Rechnungsstellung außerhalb der EU | |-----------|-----------------------------|------------------------------------| | MwSt. bei B2B-Dienstleistungen | Reverse Charge – ohne MwSt. | Außerhalb des tschechischen MwSt.-Rahmens | | MwSt. bei B2C-Dienstleistungen | Tschechische MwSt. (mit Ausnahmen) | Abhängig von der Art der Dienstleistung | | MwSt. bei B2B-Waren | Befreit (innergemeinschaftliche Lieferung) | Befreit (Export) | | USt-IdNr. des Auftraggebers erforderlich | Ja, muss über VIES geprüft werden | Nein | | Zollverfahren | Nein | Ja | | Zusammenfassende Meldung | Ja | Nein | | Rechnungswährung | Beliebig (üblicherweise EUR) | Beliebig (USD, GBP usw.) |
Reverse Charge – Umkehrung der Steuerschuldnerschaft
Reverse Charge (Umkehrung der Steuerschuldnerschaft) ist ein Mechanismus, der die Pflicht zur Anmeldung und Abführung der MwSt. vom Leistungserbringer auf den Leistungsempfänger überträgt. In der Praxis bedeutet dies, dass Sie als tschechischer Unternehmer eine Rechnung ohne MwSt. ausstellen und Ihr ausländischer Auftraggeber die MwSt. in seinem Land nach seinen lokalen Steuersätzen selbst anmeldet und abführt.
Wann kommt Reverse Charge zur Anwendung?
Reverse Charge kommt bei der Erbringung von Dienstleistungen an eine steuerpflichtige Person (Unternehmer) mit Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat zur Anwendung. Die Grundregel legt § 9 Abs. 1 des MwSt.-Gesetzes (Gesetz Nr. 235/2004 Slg.) fest: Der Leistungsort bei Dienstleistungen an Unternehmer ist der Sitz des Auftraggebers.
Pflichttext auf der Rechnung bei Reverse Charge
Auf der Rechnung müssen Sie einen Verweis auf die entsprechende gesetzliche Bestimmung oder Richtlinie angeben, nach der der Auftraggeber die Steuer schuldet. Am häufigsten werden verwendet:
- „Daň odvede zákazník" (auf Tschechisch)
- „Reverse charge – VAT to be accounted for by the recipient" (auf Englisch)
- Verweis auf Artikel 196 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates
- Verweis auf § 9 Abs. 1 des Gesetzes Nr. 235/2004 Slg. über die MwSt.
Ohne diesen Text riskieren Sie, dass das Finanzamt die Rechnung nicht anerkennt.
Voraussetzungen für die Anwendung von Reverse Charge
Damit Reverse Charge korrekt angewendet wird, müssen Sie mehrere Bedingungen erfüllen:
- Der Auftraggeber muss eine steuerpflichtige Person sein – also ein in einem anderen EU-Mitgliedstaat zur MwSt. registrierter Unternehmer.
- Der Auftraggeber muss eine gültige USt-IdNr. haben – überprüfen Sie diese im VIES-System (siehe unten).
- Die Dienstleistung muss unter die Grundregel fallen – es gibt Ausnahmen für bestimmte Dienstleistungen (Immobilien, Personenbeförderung, Kulturveranstaltungen usw.), bei denen der Leistungsort anders bestimmt wird.
- Auf der Rechnung müssen die USt-IdNrn. beider Parteien angegeben sein – also Ihre tschechische Steuernummer sowie die USt-IdNr. des Auftraggebers.
Welche Dienstleistungen fallen unter die Grundregel?
Unter die Grundregel (Reverse Charge bei B2B) fällt der Großteil der Dienstleistungen, die OSVČ typischerweise erbringen:
- Programmierung und Softwareentwicklung
- Grafikdesign und Webseitenerstellung
- Marketing- und Werbedienstleistungen
- Beratungsleistungen
- Übersetzungs- und Sprachdienstleistungen
- Buchführungs- und Rechtsdienstleistungen
- Vermietung beweglicher Gegenstände
Ausnahmen vom Reverse Charge
Bestimmte Dienstleistungen unterliegen speziellen Regeln zur Bestimmung des Leistungsorts:
- Dienstleistungen im Zusammenhang mit Grundstücken – der Leistungsort ist dort, wo sich das Grundstück befindet
- Personenbeförderung – der Leistungsort ist dort, wo die Beförderung stattfindet
- Eintrittskarten für kulturelle, sportliche und Bildungsveranstaltungen – der Leistungsort ist dort, wo die Veranstaltung stattfindet
- Gaststättenleistungen – der Leistungsort ist dort, wo die Dienstleistungen erbracht werden
Überprüfung der USt-IdNr. im VIES-System
VIES (VAT Information Exchange System) ist ein von der Europäischen Kommission betriebenes Online-System, das die Überprüfung der Gültigkeit einer in einem beliebigen EU-Mitgliedstaat registrierten USt-IdNr. ermöglicht. Die Überprüfung der USt-IdNr. des Auftraggebers ist ein entscheidender Schritt bei der Rechnungsstellung in die EU – ohne gültige USt-IdNr. können Sie weder Reverse Charge noch die MwSt.-Befreiung in Anspruch nehmen.
📋So überprüfen Sie die USt-IdNr. im VIES-System
- Rufen Sie die offizielle VIES-Seite auf: https://ec.europa.eu/taxation_customs/vies/
- Wählen Sie im Dropdown-Menü den Mitgliedstaat des Auftraggebers aus (z. B. DE für Deutschland, SK für die Slowakei)
- Geben Sie im Eingabefeld die USt-IdNr. ohne Länderpräfix ein (z. B. nur die Ziffern ohne DE oder SK)
- Klicken Sie auf die Schaltfläche Verify (Überprüfen)
- Das System zeigt an, ob die Nummer gültig (valid) oder ungültig (invalid) ist; bei einer gültigen Nummer werden auch Name und Adresse des Unternehmens angezeigt
- Speichern Sie die Bestätigung (Screenshot oder PDF) – sie dient als Nachweis, dass Sie die USt-IdNr. am Tag der Rechnungsausstellung überprüft haben
Tipp: Überprüfen Sie die USt-IdNr. bei jeder Rechnungsstellung
Eine USt-IdNr. kann jederzeit ungültig werden – ein Unternehmen kann aus der MwSt.-Registrierung ausgetragen werden, aufgelöst werden oder die Nummer kann vorübergehend gesperrt sein. Daher empfehlen wir, die USt-IdNr. bei jeder Rechnungsausstellung zu überprüfen, nicht nur bei der Aufnahme der Geschäftsbeziehung. Die VIES-Abfrage ist kostenlos und dauert nur wenige Sekunden.
Formate der USt-IdNr. in den einzelnen EU-Ländern
Jeder EU-Mitgliedstaat hat sein spezifisches Format für die USt-IdNr.:
| Land | Präfix | Format | Beispiel | |------|--------|--------|---------| | Tschechische Republik | CZ | 8–10 Ziffern | CZ12345678 | | Slowakei | SK | 10 Ziffern | SK1234567890 | | Deutschland | DE | 9 Ziffern | DE123456789 | | Polen | PL | 10 Ziffern | PL1234567890 | | Österreich | AT | U + 8 Ziffern | ATU12345678 | | Frankreich | FR | 2 Zeichen + 9 Ziffern | FR12345678901 | | Niederlande | NL | 12 Zeichen | NL123456789B01 |
Wann werden Sie zur identifizierten Person?
Wenn Sie kein MwSt.-Zahler sind und beginnen, internationale Geschäfte zu tätigen, müssen Sie sich in bestimmten Situationen als identifizierte Person für die MwSt. registrieren. Die identifizierte Person ist ein spezifischer Status: Im Ausland treten Sie als MwSt.-Zahler auf, in Tschechien bleiben Sie jedoch Nicht-MwSt.-Zahler.
Situationen, in denen Sie sich als identifizierte Person registrieren müssen
Die Registrierungspflicht als identifizierte Person entsteht in folgenden Fällen:
1. Erbringung einer Dienstleistung an einen Unternehmer in der EU (§ 6g MwSt.-Gesetz)
Sobald Sie als Nicht-MwSt.-Zahler eine Dienstleistung, die unter die Grundregel fällt, an eine steuerpflichtige Person in einem anderen EU-Mitgliedstaat erbringen, müssen Sie sich als identifizierte Person registrieren. Eine einzige Rechnung genügt – es gibt keine Mindestgrenze in Kronen.
2. Erwerb von Waren aus der EU über dem Grenzwert (§ 6g MwSt.-Gesetz)
Wenn Sie als Nicht-MwSt.-Zahler Waren von Unternehmern aus anderen EU-Mitgliedstaaten im Wert von mehr als 326.000 Kč (ohne MwSt.) im Kalenderjahr erwerben, werden Sie zur identifizierten Person.
3. Empfang einer Dienstleistung von einem Unternehmer aus der EU (§ 6h MwSt.-Gesetz)
Wenn Sie eine Dienstleistung, die unter die Grundregel fällt, von einer steuerpflichtigen Person aus einem anderen EU-Mitgliedstaat empfangen (z. B. Software von einem deutschen Unternehmen kaufen), werden Sie zur identifizierten Person.
Frist für die Registrierung als identifizierte Person
Nach dem Entstehen der Verpflichtung müssen Sie sich innerhalb von 15 Tagen elektronisch als identifizierte Person bei Ihrem Finanzamt registrieren. Das Formular reichen Sie über das Portal MOJE daně oder über Ihren Datentresor (Datová schránka) ein. Bei verspäteter Registrierung drohen Bußgelder.
Pflichten der identifizierten Person
Nach der Registrierung als identifizierte Person haben Sie folgende Pflichten:
- MwSt.-Steuererklärung – Sie geben diese nur für Monate ab, in denen eine Steuerpflicht entstanden ist (d. h. wenn Sie eine Dienstleistung in die/aus der EU erbracht oder empfangen haben). Die Frist ist der 25. Tag des Folgemonats.
- Zusammenfassende Meldung – Sie geben diese für Monate ab, in denen Sie Dienstleistungen an Unternehmer in der EU erbracht haben. Die Frist ist ebenfalls der 25. Tag des Folgemonats.
- Inländische Leistungen werden nicht besteuert – im Inland verhalten Sie sich wie ein Nicht-MwSt.-Zahler. Auf Rechnungen an tschechische Auftraggeber weisen Sie keine MwSt. aus.
Identifizierte Person vs. MwSt.-Zahler
Es ist wichtig, die identifizierte Person nicht mit dem MwSt.-Zahler zu verwechseln. Es handelt sich um unterschiedliche Status mit verschiedenen Pflichten.
📊Identifizierte Person vs. MwSt.-Zahler
| Kriterium | Identifizierte Person | MwSt.-Zahler | |-----------|----------------------|--------------| | Inländische Leistungen | Ohne MwSt. (wie Nicht-MwSt.-Zahler) | Mit MwSt. | | Vorsteuerabzugsrecht | Nein | Ja | | MwSt.-Erklärung | Nur bei ausländischer Steuerpflicht | Jeden Monat/jedes Quartal | | Kontrollmeldung | Nein | Ja | | Zusammenfassende Meldung | Ja (bei Leistungen in die/aus der EU) | Ja (bei Leistungen in die/aus der EU) | | Entstehungsgrenze | Erste Dienstleistung in die/aus der EU | Umsatz 2.000.000 Kč/Jahr |
Pflichtangaben auf einer internationalen Rechnung
Eine Auslandsrechnung muss alle Standardangaben einer tschechischen Rechnung plus einige zusätzliche, für den internationalen Handel spezifische Angaben enthalten.
Standardangaben (§ 29 MwSt.-Gesetz)
Jede Rechnung – ob inländisch oder ausländisch – muss enthalten:
- Angaben zum Lieferanten – Name/Firma, Adresse, IČO (tschechische Unternehmensnummer)
- Steuernummer des Lieferanten – wenn Sie MwSt.-Zahler oder identifizierte Person sind
- Angaben zum Auftraggeber – Name/Firma, Adresse
- Steuernummer/USt-IdNr. des Auftraggebers – wenn dieser zur MwSt. registriert ist
- Rechnungsnummer – in einer fortlaufenden Nummernreihe
- Ausstellungsdatum der Rechnung
- Datum der Leistungserbringung (Steuerpunkt) – oder das Datum des Zahlungseingangs, wenn dieser vor der Leistung erfolgte
- Leistungsbeschreibung – Umfang und Gegenstand der Waren-/Dienstleistungslieferung
- Steuerbemessungsgrundlage und MwSt.-Satz – wenn die Leistung der tschechischen MwSt. unterliegt
- MwSt.-Betrag – in tschechischer Währung
Zusätzliche Pflichtangaben für Auslandsrechnungen
Neben den oben genannten Angaben muss eine Auslandsrechnung enthalten:
- IBAN – internationale Kontonummer (24 Zeichen für tschechische Konten, beginnt mit CZ)
- SWIFT/BIC-Code – internationaler Bankidentifikator (8–11 Zeichen)
- Rechnungswährung – klare Angabe der Währung (EUR, USD, GBP usw.)
- Verweis auf Reverse Charge – wenn die Umkehrung der Steuerschuldnerschaft gilt (siehe oben)
- Verweis auf die Steuerbefreiung – wenn die Leistung von der MwSt. befreit ist (z. B. Export, innergemeinschaftliche Lieferung)
Checkliste: Pflichtangaben auf einer Auslandsrechnung
Vor dem Versand der Rechnung an den ausländischen Auftraggeber prüfen Sie:
- [ ] Ihr Name/Ihre Firma, Adresse, IČO, Steuernummer
- [ ] Name, Adresse und USt-IdNr. des Auftraggebers
- [ ] Rechnungsnummer in einer fortlaufenden Reihe
- [ ] Ausstellungsdatum und Leistungsdatum (Steuerpunkt)
- [ ] Beschreibung der gelieferten Waren oder Dienstleistung
- [ ] Betrag in der vereinbarten Währung (EUR, USD usw.)
- [ ] IBAN und SWIFT/BIC Ihres Bankkontos
- [ ] Verweis auf Reverse Charge oder MwSt.-Befreiung
- [ ] Wechselkurs der ČNB (für die Umrechnung in CZK)
- [ ] Zahlungsfrist der Rechnung
Rechnungswährung: CZK, EUR oder eine andere?
Bei der Rechnungsstellung ins Ausland haben Sie mehrere Möglichkeiten, in welcher Währung Sie die Rechnung ausstellen. Das Gesetz schreibt keine bestimmte Währung vor – Sie können jede frei konvertierbare Währung gemäß dem Kurszettels der Tschechischen Nationalbank (ČNB) verwenden.
Die häufigsten Varianten
Rechnungsstellung in EUR – die häufigste Wahl bei der Rechnungsstellung innerhalb der EU. Der Euro ist die universelle Handelswährung in Europa und wird von den meisten europäischen Auftraggebern bevorzugt.
Rechnungsstellung in CZK – möglich, aber für ausländische Auftraggeber weniger praktisch. Geeignet beispielsweise bei der Rechnungsstellung an slowakische Unternehmen, die mit der Krone vertraut sind.
Rechnungsstellung in USD – typisch für die Rechnungsstellung in die USA, nach Kanada oder in Länder, in denen der Dollar die bevorzugte Währung ist.
Rechnungsstellung in der Landeswährung des Auftraggebers – GBP für Großbritannien, CHF für die Schweiz usw. Vorteilhaft für den Auftraggeber, erfordert aber eine Umrechnung über weniger gebräuchliche Kurse.
Wechselkurs und Umrechnung in CZK
Auch wenn Sie in einer Fremdwährung fakturieren, müssen Sie den Betrag für Zwecke der Steueraufzeichnung oder Buchhaltung in tschechische Kronen umrechnen. Für die Umrechnung wird der vom Devisenmarkt der Tschechischen Nationalbank veröffentlichte Kurs verwendet.
Welchen ČNB-Kurs verwenden?
- MwSt.-Zahler: ČNB-Kurs, der am Tag der Leistungserbringung (Steuerpunkt) gilt. Alternativ kann der letzte von der Europäischen Zentralbank veröffentlichte Wechselkurs verwendet werden.
- Nicht-MwSt.-Zahler: ČNB-Kurs, der am Tag der Rechnungsausstellung oder am Tag des Zahlungseingangs gilt (abhängig von der gewählten Aufzeichnungsmethode).
- Buchführende Unternehmen: Können einen Festkurs für einen bestimmten Zeitraum (Monat, Quartal, Jahr) gemäß interner Richtlinie wählen.
Aktuelle und historische Kurse finden Sie auf der Website der Tschechischen Nationalbank.
Kursdifferenzen
Bei Zahlungen in Fremdwährung entstehen Kursdifferenzen – die Differenz zwischen dem Kurs bei Rechnungsausstellung und dem Kurs bei Zahlungseingang. Diese Differenzen müssen Sie erfassen:
- Kursgewinn – wenn die Krone seit der Rechnungsausstellung abgewertet hat, erhalten Sie umgerechnet mehr CZK. Ein Kursgewinn ist ein steuerpflichtiges Einkommen.
- Kursverlust – wenn die Krone aufgewertet hat, erhalten Sie weniger CZK. Ein Kursverlust ist steuerlich abzugsfähig.
Beispiel: Umrechnung einer Rechnung in Euro
Situation: Sie stellen am 15. März 2026 eine Rechnung über 1.000 EUR aus. Der ČNB-Kurs an diesem Tag beträgt 25,10 CZK/EUR. Der Auftraggeber zahlt am 5. April 2026, als der Kurs 25,30 CZK/EUR beträgt.
Berechnung:
- Rechnungswert bei Ausstellung: 1.000 x 25,10 = 25.100 CZK
- Zahlungswert bei Eingang: 1.000 x 25,30 = 25.300 CZK
- Kursgewinn: 25.300 - 25.100 = 200 CZK (steuerpflichtiges Einkommen)
In die Steueraufzeichnung tragen Sie eine Einnahme von 25.100 CZK (gemäß Kurs bei Ausstellung) und einen Kursgewinn von 200 CZK als weiteres Einkommen ein.
Praxisszenarien bei der Rechnungsstellung ins Ausland
Szenario 1: Nicht-MwSt.-Zahler stellt Rechnung für Dienstleistungen in die EU
Situation: Sie sind Grafikdesigner, kein MwSt.-Zahler, und ein deutsches Unternehmen hat Sie mit der Erstellung eines Logos beauftragt. Die Vergütung beträgt 2.000 EUR.
Vorgehensweise:
- Vor der Rechnungsstellung müssen Sie sich als identifizierte Person registrieren (innerhalb von 15 Tagen nach Erbringung der Dienstleistung).
- Sie überprüfen die USt-IdNr. des deutschen Unternehmens im VIES-System.
- Sie stellen eine Rechnung in EUR ohne MwSt. aus mit dem Text „Reverse charge – daň odvede zákazník" und dem Verweis auf Artikel 196 der Richtlinie 2006/112/EG.
- Auf der Rechnung geben Sie Ihre tschechische Steuernummer (die Ihnen nach der Registrierung zugeteilt wird) sowie die USt-IdNr. des Auftraggebers an.
- Bis zum 25. des Folgemonats reichen Sie die MwSt.-Steuererklärung und die zusammenfassende Meldung ein.
Szenario 2: MwSt.-Zahler verkauft Waren in die EU
Situation: Sie sind MwSt.-Zahler und liefern Waren an ein slowakisches Unternehmen.
Vorgehensweise:
- Sie überprüfen die USt-IdNr. des slowakischen Unternehmens in VIES.
- Sie stellen eine Rechnung ohne MwSt. aus – es handelt sich um eine innergemeinschaftliche Lieferung, die von der MwSt. mit Vorsteuerabzugsrecht befreit ist (§ 64 MwSt.-Gesetz).
- Auf der Rechnung vermerken Sie: „Steuerbefreit – Warenlieferung in einen anderen Mitgliedstaat" und den Verweis auf § 64 ZDPH.
- Sie müssen nachweisen, dass die Waren das tschechische Hoheitsgebiet tatsächlich verlassen haben (Transportdokumente, Auftraggeber-Bestätigung).
- Sie deklarieren die Leistung in
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