Home Office als OSVČ: Welche Kosten können Sie absetzen

Home Office als OSVČ: Welche Kosten können Sie absetzen
Immer mehr Selbstständige arbeiten von zu Hause — ob als Programmierer, Grafiker, Texter, Buchhalter oder Übersetzer. Das Home Office spart Zeit und Pendelkosten, wirft aber eine entscheidende Frage auf: Welche wohnungsbezogenen Kosten kann ich steuerlich geltend machen?
Die Antwort hängt davon ab, ob Sie tatsächliche Ausgaben oder Pauschalausgaben ansetzen. Wenn Sie Pauschalausgaben wählen (als Prozentsatz der Einnahmen), ist die Frage irrelevant — alle Kosten sind bereits im Pauschalbetrag enthalten. Wer jedoch eine Steueraufzeichnung mit tatsächlichen Ausgaben führt, kann einen anteiligen Teil der Wohnkosten absetzen, der nachweislich mit der unternehmerischen Tätigkeit zusammenhängt.
In diesem Artikel schauen wir uns genau an, wie Sie Home-Office-Kosten korrekt berechnen und belegen, welche Ausgaben steuerlich absetzbar sind, und geben praktische Beispiele, die Ihnen helfen, Ihre Steuerlast zu optimieren.
Grundprinzip: Tatsächliche Ausgaben vs. Pauschalausgaben
Bevor wir ins Detail gehen, muss eine grundlegende Sache geklärt werden.
Pauschalausgaben = Home-Office-Kosten nicht relevant
Wenn Sie Pauschalausgaben ansetzen (als Prozentsatz der Einnahmen), können Sie keine zusätzlichen tatsächlichen Kosten hinzufügen. Die Pauschale deckt bereits sämtliche Betriebskosten ab — einschließlich Miete, Energie, Internet und mehr.
Das Absetzen von Home-Office-Kosten betrifft daher ausschließlich OSVČ, die eine Steueraufzeichnung mit tatsächlichen Ausgaben führen.
| Art der Tätigkeit | Pauschalausgaben | |---|---| | Landwirtschaftliche Produktion | 80 % | | Handwerksberufe | 80 % | | Sonstige Gewerbe (freie) | 60 % | | Sonstige selbstständige Tätigkeit, Autorenhonorare | 40 % | | Vermietung von Betriebsvermögen | 30 % |
Wann lohnen sich tatsächliche Ausgaben?
Tatsächliche Ausgaben lohnen sich, wenn Ihre realen Betriebskosten höher als die Pauschale sind. Das ist typischerweise der Fall bei OSVČ, die:
- Eine hohe Miete für die Wohnung zahlen, aus der heraus sie arbeiten
- Teure Ausstattung haben (Computer, Drucker, Software)
- Geschäftlich ein Auto nutzen (Kraftstoffkosten, Abschreibungen)
- Mitarbeiter beschäftigen
Tipp: Vergleichen Sie beide Varianten
Berechnen Sie vor der Abgabe der Steuererklärung stets beide Varianten — tatsächliche Ausgaben und Pauschalausgaben. Wählen Sie die Variante, die Ihnen die niedrigere Steuerbemessungsgrundlage (und damit eine geringere Steuer- und Abgabenlast) ergibt. Die Methode können Sie jedes Jahr wechseln.
Welche Home-Office-Kosten sind steuerlich absetzbar
Das Einkommensteuergesetz (§ 24) legt fest, dass Ausgaben steuerlich absetzbar sind, die zur Erzielung, Sicherung und Erhaltung steuerpflichtiger Einnahmen aufgewendet werden. Für das Home Office bedeutet das in der Praxis folgende Kostenkategorien:
1. Miete (oder Gebäudeabschreibungen)
Wenn Sie zur Miete wohnen und einen Teil der Wohnung für Ihre Tätigkeit nutzen, können Sie den anteiligen Teil der Miete absetzen, der dem Flächenanteil des für die Tätigkeit genutzten Bereichs entspricht.
Berechnung des anteiligen Mietanteils
Formel: Steuerlich absetzbarer Anteil = Gesamtmiete × (Fläche des Arbeitszimmers / Gesamtfläche der Wohnung)
Beispiel:
- Gesamtfläche der Wohnung: 65 m²
- Fläche des Arbeitszimmers: 13 m²
- Anteil: 13 / 65 = 20 %
- Monatliche Miete: 18 000 Kč
- Steuerlich absetzbarer Anteil: 18 000 × 20 % = 3 600 Kč/Monat = 43 200 Kč/Jahr
Wenn Sie die Immobilie besitzen: Anstelle der Miete können Sie Abschreibungen auf den in das Betriebsvermögen eingebrachten Teil der Immobilie oder anteilige Instandhaltungs- und Reparaturkosten geltend machen. Die Einbringung einer Immobilie in das Betriebsvermögen hat jedoch Auswirkungen auf einen späteren Verkauf (Steuerbefreiung beim Verkauf), daher sollte diese Option sorgfältig abgewogen werden.
2. Energie (Strom, Gas, Wärme)
Kosten für Strom, Gas und Heizung können im Verhältnis zum unternehmerischen Nutzungsanteil abgesetzt werden.
Berechnung des anteiligen Energieanteils
Ansatz A — nach Fläche: Dasselbe Verhältnis wie bei der Miete (Anteil der Arbeitszimmerfläche an der Gesamtfläche).
Beispiel:
- Jährliche Stromkosten: 36 000 Kč
- Anteil des Arbeitszimmers: 20 %
- Steuerlich absetzbarer Anteil: 36 000 × 20 % = 7 200 Kč/Jahr
Ansatz B — nach tatsächlichem Verbrauch: Wenn Sie im Arbeitszimmer einen eigenen Stromzähler haben oder den Verbrauch nachweislich belegen können (z. B. durch eine leistungsstarke Computeranlage, Drucker), können Sie den tatsächlichen Verbrauch ansetzen. Dieser Ansatz ist präziser, aber schwieriger zu belegen.
Gas und Wärme:
- Jährliche Gas-/Wärmekosten: 24 000 Kč
- Anteil des Arbeitszimmers: 20 %
- Steuerlich absetzbarer Anteil: 24 000 × 20 % = 4 800 Kč/Jahr
3. Internet
Das Internet ist für die meisten von zu Hause arbeitenden OSVČ ein unverzichtbares Arbeitsmittel. Die Frage ist, welchen Anteil Sie absetzen können.
Internet — Anteil der unternehmerischen Nutzung
Wenn Sie das Internet sowohl beruflich als auch privat nutzen (Streaming, soziale Medien usw.), sollten Sie nur den anteiligen Teil geltend machen, der der beruflichen Nutzung entspricht.
In der Praxis werden üblicherweise 50–80 % des Gesamtpreises angesetzt, je nach Art der Tätigkeit und dem Nutzungsverhalten.
Beispiel:
- Monatliche Internetkosten: 600 Kč
- Berufliche Nutzung: 70 %
- Steuerlich absetzbarer Anteil: 600 × 70 % = 420 Kč/Monat = 5 040 Kč/Jahr
Wenn das Internet ausschließlich für die berufliche Tätigkeit genutzt wird (z. B. ein vom privaten Anschluss getrennter Geschäftsanschluss), können Sie 100 % absetzen.
4. Telefon und mobile Daten
Dasselbe Prinzip wie beim Internet — das Verhältnis zwischen beruflicher und privater Nutzung.
Telefon — steuerlich absetzbarer Anteil
Idealer Ansatz: Analysieren Sie Ihre Gesprächsaufzeichnungen und trennen Sie berufliche von privaten Gesprächen.
Praktischer Ansatz: Legen Sie ein geschätztes Verhältnis fest (z. B. 60 % beruflich, 40 % privat) und setzen Sie den entsprechenden Anteil an.
Beispiel:
- Monatlicher Tarif: 799 Kč
- Beruflicher Anteil: 60 %
- Steuerlich absetzbarer Anteil: 799 × 60 % = 479 Kč/Monat = 5 748 Kč/Jahr
Tipp: Am vorteilhaftesten ist es, zwei Telefone oder zwei SIM-Karten zu haben — eine rein berufliche, eine private. Das berufliche Gerät können Sie dann zu 100 % absetzen.
5. Wasser und Abfallentsorgung
Wasser und Abfallentsorgung werden mit demselben Anteil wie die anderen Wohnkosten angesetzt — typischerweise nach dem Flächenanteil des Arbeitszimmers.
6. Gebäudeversicherung
Wenn Sie eine Wohnungs- oder Hausversicherung zahlen, kann der anteilige Teil entsprechend der beruflichen Nutzung als steuerlich absetzbarer Aufwand geltend gemacht werden.
7. Ausstattung des Arbeitszimmers
Dies ist eine eigenständige Kategorie, die nicht direkt mit den Wohnkosten zusammenhängt, sondern mit der Home-Office-Ausstattung:
📊Home-Office-Ausstattung — steuerliche Absetzbarkeit
Grenzwert für Sachanlagen
Ab dem Jahr 2025 liegt die Grenze für die Einstufung als Sachanlage (und damit die Pflicht zur Abschreibung) bei 80 000 Kč. Gegenstände mit einem Anschaffungspreis bis 80 000 Kč (ohne MwSt.) können als Einmalaufwand im Anschaffungsjahr geltend gemacht werden.
Wie der Anteil ermittelt wird — Berechnungsmethoden
Die entscheidende Frage bei der Geltendmachung von Home-Office-Kosten ist, wie der Anteil der beruflichen Nutzung festgelegt und begründet werden kann. Das Finanzamt kann den angesetzten Anteil infrage stellen, daher ist es wichtig, eine nachvollziehbare Grundlage für die Berechnung zu haben.
Methode 1: Flächenanteil (am gebräuchlichsten)
📋So ermitteln Sie den Anteil nach Fläche
Vorteile: Einfach, leicht zu begründen, vom Finanzamt in der Regel akzeptiert.
Nachteile: Berücksichtigt nicht unterschiedliche Nutzungsintensitäten (Arbeitszimmer 8 Stunden täglich vs. Wohnzimmer, das Sie 2 Stunden nutzen).
Methode 2: Zeitanteil
Wenn Sie kein separates Zimmer zur Verfügung haben und beispielsweise am Esstisch arbeiten, können Sie den Anteil nach der Nutzungsdauer festlegen.
Beispiel: Sie arbeiten täglich 8 Stunden, 5 Tage pro Woche am Tisch im Wohnzimmer. Das Wohnzimmer macht 30 % der Wohnungsfläche aus. Anteil der beruflichen Nutzung des Wohnzimmers: 8/24 = 33 %. Resultierender Anteil für die Wohnung: 30 % × 33 % = ca. 10 %.
Methode 3: Kombination
In der Praxis ist eine Kombination beider Methoden am genauesten — Fläche des Zimmers × Anteil der beruflichen Nutzungszeit in diesem Zimmer.
Empfehlung von Experten
Die Finanzverwaltung schreibt keine bestimmte Berechnungsmethode vor. Wichtig ist, dass der Anteil angemessen und nachvollziehbar ist. Ein zu hoher Anteil (z. B. 60 % einer kleinen Wohnung, in der Sie mit der Familie leben) wird bei einer Prüfung Aufmerksamkeit erregen. Der übliche Bereich bei einer typischen Wohnung liegt bei 10–30 %.
Praktische Beispiele — vollständige Berechnung
Beispiel 1: Webentwickler zur Miete
Pavel arbeitet als selbstständiger Webentwickler. Er wohnt zur Miete in einer Dreizimmerwohnung in Brünn. Ein Zimmer (15 m² von insgesamt 75 m² = 20 %) nutzt er als Arbeitszimmer.
Pavels Home-Office-Kosten
Einnahmen aus der Tätigkeit: 960 000 Kč/Jahr
| Kostenart | Gesamt/Jahr | Anteil | Steuerlich absetzbarer Anteil | |---|---|---|---| | Miete | 216 000 Kč | 20 % | 43 200 Kč | | Strom | 30 000 Kč | 20 % | 6 000 Kč | | Gas (Heizung) | 18 000 Kč | 20 % | 3 600 Kč | | Internet | 7 200 Kč | 80 % | 5 760 Kč | | Telefon | 9 588 Kč | 70 % | 6 712 Kč | | Wasser + Abfall | 6 000 Kč | 20 % | 1 200 Kč | | Wohnungsversicherung | 3 600 Kč | 20 % | 720 Kč | | Home Office gesamt | | | 67 192 Kč |
Weitere Betriebskosten:
- Notebook (neu): 45 000 Kč
- Monitor: 12 000 Kč
- Software (Lizenzen): 18 000 Kč
- Büromaterial: 3 000 Kč
- Weitere gesamt: 78 000 Kč
Gesamte tatsächliche Ausgaben: 67 192 + 78 000 = 145 192 Kč
Vergleich mit Pauschalausgaben:
- Pauschalausgaben 60 %: 960 000 × 60 % = 576 000 Kč
- Tatsächliche Ausgaben: 145 192 Kč
Fazit: Die Pauschalausgaben sind deutlich vorteilhafter (576 000 vs. 145 192 Kč). Pavel sollte die Pauschale wählen.
Beispiel 2: Buchhalterin in der eigenen Wohnung
Marie ist selbstständige Buchhalterin. Sie besitzt eine Zweizimmerwohnung (55 m²) und nutzt ein Zimmer (12 m² = 22 %) als Büro. Sie hat 15 Klienten und tatsächlich hohe Kosten für Software und Ausstattung.
Maries Home-Office-Kosten
Einnahmen aus der Tätigkeit: 720 000 Kč/Jahr
| Kostenart | Gesamt/Jahr | Anteil | Steuerlich absetzbarer Anteil | |---|---|---|---| | Instandhaltungsrücklage (Eigentümergemeinschaft) | 36 000 Kč | 22 % | 7 920 Kč | | Strom | 24 000 Kč | 22 % | 5 280 Kč | | Fernwärme | 30 000 Kč | 22 % | 6 600 Kč | | Internet | 9 600 Kč | 90 % | 8 640 Kč | | Telefon | 11 988 Kč | 80 % | 9 590 Kč | | Wasser + Abfall | 4 800 Kč | 22 % | 1 056 Kč | | Home Office gesamt | | | 39 086 Kč |
Weitere Betriebskosten:
- Buchhaltungssoftware (Jahreslizenz): 24 000 Kč
- Drucker + Toner: 8 000 Kč
- Haftpflichtversicherung: 6 000 Kč
- Weiterbildung (Seminare): 12 000 Kč
- Büromaterial: 5 000 Kč
- Weitere gesamt: 55 000 Kč
Gesamte tatsächliche Ausgaben: 39 086 + 55 000 = 94 086 Kč
Vergleich mit Pauschalausgaben:
- Pauschalausgaben 40 % (sonstige Tätigkeit): 720 000 × 40 % = 288 000 Kč
- Tatsächliche Ausgaben: 94 086 Kč
Fazit: Auch hier sind die Pauschalausgaben vorteilhafter. Aber Achtung — Marie hat nur eine Pauschale von 40 %, daher ist der Unterschied geringer als bei Pavel.
Beispiel 3: Architekt mit hohen Kosten
Tomáš ist selbstständiger Architekt. Er mietet eine große Vierzimmerwohnung (120 m²) in Prag, in der er ein großes Arbeitszimmer mit Plotter und technischer Ausstattung hat (30 m² = 25 %).
Tomášs Home-Office-Kosten
Einnahmen aus der Tätigkeit: 1 800 000 Kč/Jahr
| Kostenart | Gesamt/Jahr | Anteil | Steuerlich absetzbarer Anteil | |---|---|---|---| | Miete | 360 000 Kč | 25 % | 90 000 Kč | | Strom | 48 000 Kč | 35 %* | 16 800 Kč | | Gas (Heizung) | 36 000 Kč | 25 % | 9 000 Kč | | Internet | 12 000 Kč | 90 % | 10 800 Kč | | Telefon | 14 388 Kč | 75 % | 10 791 Kč | | Wasser + Abfall | 8 400 Kč | 25 % | 2 100 Kč | | Wohnungsversicherung | 7 200 Kč | 25 % | 1 800 Kč | | Home Office gesamt | | | 141 291 Kč |
*Höherer Stromanteil aufgrund energieintensiver Geräte im Arbeitszimmer (Plotter, leistungsstarke PC-Anlage).
Weitere Betriebskosten:
- Workstation: 75 000 Kč
- Plotter (Abschreibung): 35 000 Kč (Jahresabschreibung)
- CAD-Software: 60 000 Kč
- Berufshaftpflichtversicherung: 15 000 Kč
- Reisekosten (Klienten): 48 000 Kč
- Weiterbildung, Konferenzen: 20 000 Kč
- Berufliche Haftpflichtversicherung: 12 000 Kč
- Büromaterial: 10 000 Kč
- Weitere gesamt: 275 000 Kč
Gesamte tatsächliche Ausgaben: 141 291 + 275 000 = 416 291 Kč
Vergleich mit Pauschalausgaben:
- Pauschalausgaben 60 %: 1 800 000 × 60 % = 1 080 000 Kč
- Tatsächliche Ausgaben: 416 291 Kč
Fazit: Die Pauschalausgaben sind weiterhin vorteilhafter. Tatsächliche Ausgaben würden sich erst bei extrem hohen Betriebskosten lohnen.
Wann lohnen sich tatsächliche Ausgaben wirklich?
In der Praxis lohnen sich tatsächliche Ausgaben eher für OSVČ, die:
- Sehr hohe Materialkosten haben (Handwerker, Produzenten)
- Mitarbeiter beschäftigen
- Ein Fahrzeug mit erheblichen Kosten betreiben
- Nur eine Pauschale von 30–40 % haben (Vermietung, sonstige Tätigkeit)
- Für kommerzielle Räume Miete zahlen
Für die meisten im Dienstleistungsbereich von zu Hause arbeitenden OSVČ sind Pauschalausgaben vorteilhafter, da die tatsächlichen Home-Office-Kosten in der Regel 40–60 % der Einnahmen nicht erreichen.
Dokumentation und Belege — was aufbewahrt werden sollte
Wenn Sie sich für tatsächliche Ausgaben entscheiden, müssen Sie darauf vorbereitet sein, alle Kosten im Fall einer Steuerprüfung nachzuweisen.
📋Welche Belege aufzubewahren sind
Wie lange Belege aufbewahrt werden müssen
Belege zur Steuererklärung müssen für den Zeitraum aufbewahrt werden, in dem die Erklärung geprüft werden kann — das sind grundsätzlich 3 Jahre nach Ablauf der Abgabefrist für die Steuererklärung (bei steuerlichen Verlusten bis zu 5+3 Jahren). In der Praxis empfehlen wir, Belege mindestens 5 Jahre aufzubewahren.
Häufige Fehler bei der Geltendmachung von Home-Office-Kosten
Fehler 1: Geltendmachung von Home-Office-Kosten bei Pauschalausgaben
Pauschalausgaben und tatsächliche Ausgaben können nicht kombiniert werden. Wer die Pauschale wählt, hat alle Kosten darin bereits enthalten.
Fehler 2: Zu hoher Nutzungsanteil
Einen Anteil von 50 % der Fläche einer kleinen Wohnung anzusetzen, in der Sie mit Partner und Kindern leben, ist unangemessen und wird vom Finanzamt voraussichtlich nicht anerkannt.
Fehler 3: Fehlende Belege
Ohne Belege können keine Kosten geltend gemacht werden. Energierechnungen gehen leicht verloren — scannen oder fotografieren Sie sie regelmäßig.
Fehler 4: Einbeziehung rein privater Kosten
Rundfunkgebühren, Netflix, Fitnessstudio-Mitgliedschaft — das sind keine Betriebskosten, auch wenn Sie von zu Hause aus arbeiten.
Fehler 5: Vergessen der Mehrwertsteuer
Wenn Sie vorsteuerabzugsberechtigt sind und anteilige Kosten geltend machen, müssen Sie den Vorsteuerabzug korrekt — ebenfalls im entsprechenden Verhältnis — anwenden.
Besondere Situationen
Coworking-Spaces
Wenn Sie statt des häuslichen Home Office einen Coworking-Space nutzen, sind die Kosten für den Arbeitsplatz vollständig steuerlich absetzbar (100 %). Sie müssen keine Anteile berechnen — es handelt sich um reine Betriebskosten.
Bürovermietung
Ähnlich wie beim Coworking — wenn Sie ein separates Büro anmieten, sind die gesamte Miete und die Energiekosten vollständig absetzbar.
Immobilie im Betriebsvermögen
Wenn Sie eine Immobilie (oder einen Teil davon) in das Betriebsvermögen einbringen, können Sie Abschreibungen und weitere Kosten geltend machen. Achtung jedoch — bei einem späteren Verkauf der Immobilie gilt die Steuerbefreiung nach 5 (bzw. 10) Jahren Eigentum nicht mehr. Diese Entscheidung sollte daher sorgfältig durchdacht werden.
Tätigkeit in einer Wohnung, die Sie weder besitzen noch für die Sie Miete zahlen
Wenn Sie kostenfrei wohnen (bei Eltern, Partner) und keine Wohnkosten haben, gibt es nichts abzusetzen. Energiekosten können Sie jedoch geltend machen, wenn Sie diese nachweislich selbst tragen.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Kann ich die gesamte Miete absetzen, wenn ich von zu Hause arbeite?
Nein. Sie können nur den anteiligen Teil absetzen, der dem beruflichen Nutzungsanteil entspricht. Die gesamte Miete wäre nur dann absetzbar, wenn die gesamte Wohnung ausschließlich für die berufliche Tätigkeit genutzt wird — was bei einer Wohnung, in der Sie auch wohnen, ausgeschlossen ist.
Muss das Arbeitszimmer ein separates Zimmer sein?
Nein, aber das macht die Festlegung und Begründung des Anteils deutlich einfacher. Wenn Sie an einem Tisch im Wohnzimmer arbeiten, ist der Anteil schwieriger zu bestimmen und fällt geringer aus.
Kann ich Kosten für die Renovierung des Arbeitszimmers absetzen?
Ja, wenn es sich um Reparatur oder Instandhaltung handelt (Streichen, Boden
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